AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemein: Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten immer unsere AGB. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher oder mündlicher Bestätigung von DAVA CONCIERGE.

§ 1 Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Verträge des DAVA CONCIERGE Inhaber David Agyapong (im Folgenden Limousine & Shuttle Service Wuppertal genannt) mit ihren Kunden (im Folgenden Kunde genannt).

§ 2 Angebot und Vertragsschluss Jede Buchung wird schriftlich per E-Mail oder telefonisch bestätigt. Der Kunde gibt mit der Bestellung der Dienstleistung ein verbindliches Angebot ab. DAVA CONCIERGE kann dieses Angebot innerhalb von 30 Tagen annehmen. Die Annahme kann in Textform oder durch Erbringung der Dienstleistung erfolgen.

§ 3 Leistungserbringung DAVA CONCIERGE haftet nicht für die Unmöglichkeit der Dienstleistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind. DAVA CONCIERGE wird den Kunden über derartige Umstände nach Kenntniserlangung umgehend informieren.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen Die Preise für die Dienstleistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von DAVA CONCIERGE. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung oder per Vorkasse (50%).

Bei Fahrten über 800 km oder über 8 Stunden werden 150,00 € netto Spesen pro Tag und die Übernachtung/en in Rechnung gestellt.

§ 5 Stornobedingungen

  • 10-6 Tage vor Bereitstellung: 25% der Buchung

  • 5-3 Tage vor Bereitstellung: 50% der Buchung

  • 48 Std. vor Bereitstellung: 75% der Buchung

  • 24 Std. vor Bereitstellung: 100% der Buchung

§ 6 Wartezeiten Wartezeiten werden extra berechnet (25,00 € netto = je angefangene 15 Min).

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden und verbotene Nutzung Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistung am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit entgegenzunehmen. Erfolgt dies nicht, ist DAVA CONCIERGE berechtigt, die Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen oder den durch die Verzögerung des Kunden entstandenen Mehraufwand zusätzlich zu verlangen.

Transportmittel von DAVA CONCIERGE dürfen nicht genutzt werden:

  • zur Beförderung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art

  • zur Begehung von Straftaten

  • zu Fahrten, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 9 Änderungsvorbehalt DAVA CONCIERGE behält sich vor, die Bereitstellung eines anderen Fahrzeugs vorzunehmen, wenn das bestellte Fahrzeug nicht verfügbar ist.

§ 10 Haftung DAVA CONCIERGE haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von DAVA CONCIERGE oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von DAVA CONCIERGE auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für Schäden, die aufgrund verbotener Nutzung im Sinne von § 7 entstanden sind, haftet der Kunde unbegrenzt.

§ 11 Kreditwürdigkeit und Insolvenz DAVA CONCIERGE ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind.

Im Falle der Insolvenz des Kunden ist DAVA CONCIERGE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 12 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 13 Textform Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

§ 14 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Düsseldorf.

§ 15 Rechtswahl Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.